Die Insolvenz bei der Deutschen Lichtmiete könnte Rechtsgeschichte schreiben. Wie Investmentcheck gerade erfahren hat, wurden die Insolvenzanträge bei den Lichtmiete-Unternehmen zurückgenommen. Da es sich hier um ein Antragsverfahren handelt, kann das Gericht im Grunde nicht anders, als das vorläufige Insolvenzverfahren aufzuheben. Dabei soll aber weiterhin sowohl die Zahlungsunfähigkeit sowie auch die Überschuldung vorliegen. Sogar erhebliche Fehlbestände bei den Lampen soll es geben, wie Investmentcheck auf Nachfrage bestätigt wurde.

Wie Investmentcheck gerade erfahren hat, nahm der Lichtmiete-Chef Alexander Hahn heute die Insolvenzanträge beim Amtsgericht Oldenburg zurück. Auf Nachfrage bestätigte einer der vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings, dass sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung weiterhin vorliegen. Sogar erhebliche Fehlbestände von Lampen bestätigte er auf Nachfrage, wollte aber über die Höhe noch keine Aussage treffen, da er hierzu dem Gericht nicht vorgreifen möchte. Dem Gericht liegt allerdings ein entsprechender Bericht dazu vor, in dem die Fehlbestände konkret beziffert seien. Schließlich betätigte er sogar, dass für ihn die Rücknahme der Insolvenzanträge missbräuchlich sei.

https://investmentcheck.de/news/6362/insolvenzantraege-bei-lichtmiete-zurueckgezogen