Wir haben nun in den 12 Jahren unserer Arbeit schon viel erlebt und immer wieder gedacht, „geht’s noch schlimmer und betrügerischer?“
Immer war unsere Antwort JA, denn wir haben immer neue Auswüchse von Betrug erlebt. Eine neue Dimension zeigt aber nun möglicherweise das Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete auf. Es verdichten sich nun die Anzeichen, dass es eben mehr fehlende Leuchten gibt als vorhandene Lampen.
Das bedeutet dann aber auch in der Konsequenz, dass Anleger der Anleihen und der Direktinvestments über Jahre dann wissentlich betrogen wurden, da kann man nicht mehr von einem Versehen sprechen. Da muss auch der Vertrieb mitgemacht haben, denn ein Alexander Hahn und Marco Hahn können das nicht alleine durchgezogen haben.
Hier ist nicht nur Alexander Hahn in der Haftung sondern auch die Vertriebspartner. Als Vertriebspartner habe ich nicht nur das Recht, eine „üppige Provision zu kassieren“, sondern ich bin dann auch verpflichtet, die Plausibilität eines Geschäftsmodells zu hinterfragen und dies nicht nur einmal sondern fortlaufend mit dem Wachstum der Gesellschaft.
Nochmals auch das ganz klar gesagt, die Idee von Alexander Hahn mit der LED Beleuchtung war sicherlich gut, aber dieses Sachwertinvestment, nennen wir es einmal so, war für den Vertrieb als Kapitalanlage nicht geeignet.
Genau das muss den maßgeblichen Personen im Unternehmen schon seit langer Zeit klar gewesen sein. Das man dann nicht die „Notbremse gezogen hat“, das ist dann der Beginn des übelsten Betruges mit Vorsatz, den wir in unserer langen Zeit als Blog erlebt haben.
In diese Kategorie ordnen wir dann auch die Gründung der „Lichtmiete Holding AG“ in der Schweiz ein. Interpretieren wir uns vorliegende Unterlagen richtig, dann könnte Alexander Hahn schon zum damaligen Zeitpunkt die Erkenntnis gehabt haben, dass man einen Plan B braucht, um sein „Baby“ zu retten.
Ich kann nur hoffen, dass jetzt auch der letzte Anleger endlich keinen Versprechungen des Vertriebs oder eines mutmaßlich betrügerischen Treuhänders mehr Glauben schenkt, sondern sich endlich einen Rechtsanwalt an seine Seite nimmt, um seine Ansprüche zu sichern und zu verfolgen und nicht irgendwelche Pseudorettungsversuche unterstützt.
Jeder Anleger wird nur einen Bruchteil seines Investments wiedersehen, so wenig, dass wir da schon von einem nahezu Totalverlustrisiko ausgehen.
Gesprochen dazu haben wir auch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden und Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Beide vertreten unseren Informationen nach bereits Anleger der Deutschen Lichtmiete.
Es ist das typische Verhaltensmuster von Anlegern, wenn eine solche Kapitalanlage „platzt“, hier handeln dann viele Anleger getreu dem Motto, „die Hoffnung stirbt zuletzt“. Die klugen Anleger handeln sofort, haben damit noch eine Chance, eben nicht einen Totalverlust zu erleiden. Bei den anderen Anlegern kann man dann sagen, „den Letzten beißen die Hunde“.
Natürlich gilt für alle Beschuldigten immer die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils.